Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 € im Monat zu. Durch diesen kann benötigte Unterstützung im Haushalt, Vorratseinkäufe sowie Arztfahrten
und sonstige Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse finanziert werden. Achtung: Der Betrag verfällt regelmäßig zu Ende Juni des folgenden Jahres.